Übersicht der Hochwasser-Meldestufen
Die Hochwasserlage wird in folgende 4 Meldestufen klassifiziert
Der Hochwassernachrichtendienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt in Augsburg warnt in Bayern die Bevölkerung vor Hochwasser. Damit nimmt er nach eigenem Bekunden eine Staatsaufgabe wahr, die bereits 1883 durch erste Richtlinien in Bayern erlassen wurde. Gewarnt wird vor Überschwemmungen, die von Flüssen und Bächen verursacht werden können, nicht aber vor Gefahren, die von Starkregen oder Unwetter ausgehen. Warnungen darüber fallen in den Aufgabenbereich des Deutschen Wetterdienstes. Geregelt werden seine Aufgaben in der Verordnung über den Hochwasserdienst in Bayern HNDV. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hochwassernachrichtendienst_Bayern)
Meldestufen
Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:
Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.
Beschränkungen für die Schifffahrt: Hat der Wasserstand die Marke 1 erreicht oder überschritten, darf die Geschwindigkeit des Talfahrers nicht größer sein, als zur sicheren Steuerung notwendig. Ab Hochwassermarke 2 ist die Schifffahrt verboten.
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